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altReglement  CAT und CIAT

     2009


Ziel der Turnierveranstaltungen ist es, die traditionelle Fahrkunst mit historischen Kutschen zu pflegen und das Kulturerbe der Equipagen zu erhalten. Das Verständnis dafür und der angemessene Umgang seitens des Fahrers sollen bewertet werden. Der Wettbewerb besteht aus drei Teilen:    

 
A: Präsentation -  B: Geländestrecke - C: Geschicklichkeitsprüfung

 

 

 

Teilnahmebedingungen
Für die Teilnahme an einem nationalen (CAT) oder internationalen(CIAT) Wettbewerb beträgt das Mindestalter des Fahrers
12 Jahre.
Ist ein Teilnehmer minderjährig, muss er von einem Erwachsenen begleitet werden.
Bei Nennung müssen gültige Pferdepässe und der Nachweis einer persönlichen Unfallversicherung sowie Tierhalterhaftpflichtversicherung vorgelegt werden, die das Fahren mit Equiden mit einschliesst. Es dürfen nur Pferde, Ponys, Maultiere oder Esel starten, die ordnungsgemäß beschlagen sind und die nötigen Impfungen vorweisen. Sollten diese Dokumente nicht vorliegen, darf keine Starterlaubnis gegeben werden.

Richtverfahren

Die Jury bestehend aus einem Vorsitzenden und ein bis zwei Richtern. Sie garantieren die korrekte Anwendung des Reglements.
Die Jury kann ein Gespann ausschließen, wenn ein Wagenpferd in schlechtem Gesundheitszustand ist, dem Fahrer offensichtlich die nötige Fahrpraxis fehlt oder Geschirr und Wagen  Sicherheitsmängel aufweisen.

Wagen
Historische Wagen werden nach einer mit 20 Punkten umfassenden Skala beurteilt. Kopien von historischen Wagen erreichen höchstens 12 Punkte.
Die Startnummer jedes teilnehmenden Gespanns wird an sichtbarer Stelle am Wagen befestigt.


Prüfungen

Der Fahrer, ob mit oder ohne Beifahrer ( Groom) muss drei Teilprüfungen ausführen. Jede Abweichung der Regel führt zu Punktverlusten.
Die Anzahl der Beifahrer (in angemessener Kleidung), die ein Gespann haben sollte, ist wie folgt festgelegt:

 
Einspänner    Beifahrer ist nicht obligatorisch. (Es sei denn, der Fahrer ist jünger als 16 Jahre alt.)       
Zweispänner, Tandem oder Troika    1 Beifahrer       
Einhornanspannung, Armbrustanspannung, Vier- und Mehrspänner     2 Beifahrer    

Fahrer und Beifahrer dürfen innerhalb der drei Teilprüfungen ihre Kleidung nur bei starkem Regen wechseln. Ein nicht wetterbedingter Kleiderwechsel führt zu Punktverlusten.  
Weder die Pferde, noch Wagen und Beschirrung dürfen während der drei Teilprüfungen ausgewechselt werden. Jeder notwendige Wechsel kann von der Jury zwar akzeptiert werden, führt aber zu Punktverlusten in der Gesamtwertung des Gespanns.
Jedes Pferd darf nur einmal pro Prüfung eingesetzt werden.

A.Präsentation

Die Gespanne werden im Stillstand von jedem Richter getrennt beurteilt Es gelten die definierten Kriterien der AIAT. Während der Präsentation sind Gamaschen, Bandagen, Hufglocken und jede andere Art von Beinschutz verboten. Bei Nichtachtung dieser Regel gibt es 10 Strafpunkte. Jeder Teilnehmer, der zu spät zur Präsentation erscheint, bekommt 5 Strafpunkte.

B.Geländestrecke

Die Geländestrecke erfordert vom Fahrer ausreichende Kenntnisse der Grundgangarten und die Fähigkeit, ein Gespann unter normalen Umständen zu führen. Die Geländestrecke ist so konzipiert, dass sie mit jedem Wagenmodell ohne Probleme zu bewältigen ist.
Die Geländestrecke ist zwischen 12 und 17 km lang.    
Der Fahrer fährt auf eigene Verantwortung und muss jederzeit die allgemein gültigen Verkehrsregeln beachten.
Die Durchschnittsgeschwindigkeiten sind:
§    6km/h für Esel
§    10km/h für kleine Ponys (bis 1.32 m) und Kaltblüter
§    12km/h für Ponys (ab 1.33 m)
§    14km/h für Warmblüter
§    12km/h für schwere Gespanne (Wagen über 700 kg)
Der technische Delegierte kann diese Geschwindigkeiten je nach Topographie und besonderen Umständen senken. Er muss die Jury darüber informieren.
Die zugelassene Zeit hat eine Spanne von + / - einer Minute. Jede Sekunde mehr oder weniger wird mit 0,2 Strafpunkten bestraft.
Die Geländestrecke enthält maximal 5 Hindernisse( PC= Passages Contrôlés)
Das letzte Hindernis liegt mindestens 300 Meter vor dem Ziel. (Siehe Liste über Hindernisse der AIAT.).
Ein Gespann, das in diesen letzten 300 Metern anhält, bekommt 5 Strafpunkte.
Wer ein Hindernis vor Beginn des Wettbewerbs ausprobiert, wird ausgeschlossen. Für jegliche Hilfe während der Geländestrecke werden 10 Strafpunkte angerechnet.

C.Kegelfahren

Diese Prüfung ermöglicht dem Fahrer sein Gespann optimal durch einen festgelegten Parcours zu fahren. Die Größe des Platzes beträgt 6000 - 8000 m², Der Boden sollte eher flach sein und keine Löcher oder Unebenheiten aufweisen, um die Sicherheit der Gespanne nicht zu gefährden. Die Geschwindigkeiten sind 180 m/Min für Kaltblüter, für Tandem oder Viererzüge,
200 m/Min. für alle anderen Kategorien. Der Gebrauch von Scheibenbremsen ist verboten und wird mit 10 Punkten bestraft.
Es kommt zum Ausschluss, wenn sich ein Gespann länger als das Doppelte der zugelassenen Zeit im Parcours aufhält.
Die Geschicklichkeitstrecke beinhaltet höchstens 20 Hindernisse. Eine Kombination von Balken ist nicht gestattet.
Der Abstand zwischen den Toren beträgt mindestens 12 Meter.
Breite der Tore:
§    für Wagen mit zwei Rädern wird die Spurbreite um 30 cm erweitert;
§    für Wagen mit vier Rädern ist die hintere Spurbreite zur Berechnung der Torbreite maßgeblich

Weil historische Wagen oft sehr lang gebaut sein können, wird der Abstand der Kegel im Verhältnis zum kürzesten Abstand zwischen dem Radbeschlag der Vorder- und Hinterräder errechnet, nämlich wie  folgt:

 Abstand zwischen den Reifen Abstand der Tore
 weniger als 40 cm Spurbreite + 30 cm
 zwischen 40 cm und 59 cm Spurbreite + 35 cm
 zwischen 60 cm und 89 cm Spurbreite + 40 cm
 mehr als 90 cm  Spurbreite + 45 cm      
 Troika  (Warmblüter)
 Gesamtzwischenraum 230 cm 
 Troika (Kaltblüter ) 
 Gesamtzwischenraum 250 cm

 

alt

Der Kegelparcours wird eine Stunde vor Beginn des Wettbewerbs zur Besichtigung freigegeben. Die Fahrer sind angehalten, die Besichtigung in angemessener Kleidung durchzuführen. Jeder Verstoß gegen diese Regeln wird mit 5 Punkten bestraft.
Vor dem Start der Prüfung hat der Teilnehmer die Jury zu grüßen. Nach Beendigung des Parcours entfällt der Gruß.
Jede Zeitüberschreitung wird mit 0,2 Punkten pro Sekunde bestraft. Das nicht Überfahren der Startlinie, wird  mit 10 Punkten bestraft. Die Jury wird das Gespann auffordern, den Start zu wiederholen.
Jeder abgeworfene Ball kostet 5 Strafpunkte, jedoch werden pro Tor nicht mehr als 5 Punkte berechnet.
Die Tore müssen vom gesamten Gespann der Nummer nach durchfahren werden. Sie dürfen kein zweites Mal – egal aus welcher Richtung - gefahren werden. Sollte das geschehen, kostet es 5 Strafpunkte.
Hat ein Fahrer ein Tor ausgelassen, darf er dieses noch durchfahren so lange das nächste Tor noch nicht durchfahren wurde. Anderenfalls wird er mit 10 Strafpunkten belegt. Alle Tore, egal ob schon durchfahren oder nicht, die durch ein Gespann umgefahren werden, bedeuten 10 Strafpunkte für das Gespann.
Wenn noch nicht durchfahrene Tore durch das Gespann umfahren werden, läutet die Jury die Glocke, um die Zeit zu stoppen, bis das Tor wieder  ordnungsgemäß steht. Das Gespann darf erst nach Freigabe der Jury seinen Weg fortsetzen.
Ein nur teilweise durchfahrenes Tor, wird  auch ohne Abwurf mit 5 Strafpunkten bestraft.
Beim Verlassen des Parcours ohne Passage der Ziellinie läuft die Zeituhr weiter. In diesem Fall  bekommt der Teilnehmer zu der aufgelaufenen Zeit noch 10 Strafpunkte. Eine Verweigerung oder ein Ausweichmanöver werden nicht extra bestraft. Jegliche Hilfe wird mit 10 Strafpunkten belegt.